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Beendete 2. Bekanntmachung

Am 14.06.2024 veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die 2. Förderbekanntmachung.

Im Mittelpunkt der Förderung stehen folgende Handlungsfelder: 

  • Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung
  • Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken vermeiden
  • Mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln. 

Sowohl die Förderrichtlinie als auch die beendeten Förderbekanntmachungen sind als PDF-Dateien abrufbar unter Downloads. Einreichungen von Interessenbekundungen sind nicht mehr möglich. Die laufenden Vorhaben sind unter dem Punkt geförderte Vorhaben zu finden.