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FAQ

Allgemeine Fragen

Welche Eckdaten gelten für die Förderung von Forschungsprojekten?

Für Forschungsprojekte gilt:

  • Laufzeit der Vorhaben: bis zu drei Jahre
  • Zuwendungssumme: maximal 300.000 € für das Gesamtkonsortium für drei Jahre Laufzeit
  • Zuwendungsfähig: Wissenschaftliches Personal, Sach- und Reisemittel, Gebühren zur Nutzung von Sekundärdaten, vorhabenbezogene Investitionen, Verwaltungsausgaben (pauschal max. 15% der Personalausgaben, oder spitz abgerechnet)

Welche Eckdaten gelten für die Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen?

Für Nachwuchsgruppen gilt:

  • Laufzeit der Vorhaben: in der Regel drei Jahre, Antrag auf Laufzeitverlängerung um bis zu zwei Jahre möglich
  • Zuwendungssumme: maximal 300.000 € jährlich, also 900.000 € für drei Jahre Laufzeit
  • Die zu fördernden Nachwuchsgruppen sollen in der Regel aus einer Postdoc- und bis zu zwei Stellen für Promovierende bestehen
  • Zuwendungsfähig: Personalausgaben für die Promovierenden, Postdocs sowie gegebenenfalls nichtwissenschaftliches Personal, Dienstreisen (auch Konferenzen), Sachkosten (z.B. Literatur, Untersuchungsmaterialien, Gegenstände, andere notwendige Investitionen), Verwaltungsausgaben (pauschal max. 15% der Personalausgaben, oder spitz abgerechnet)

Welche Eckdaten gelten für die Förderung von Stiftungsprofessuren?

Für Stiftungsprofessuren gilt:

  • Laufzeit der Vorhaben: in der Regel fünf Jahre, mit Laufzeitbeginn spätestens im Frühjahr 2025
  • Zuwendungssumme: maximal 300.000 € jährlich, also 1.500.000 € für die Gesamtlaufzeit
  • Besondere Fördervoraussetzung: Die Anschlussfinanzierung muss gesichert sein. Nach positiver Rückmeldung auf die Interessenbekundung und vor verbindlicher Antragstellung ist die mindestens fünfjährige Weiterfinanzierung der Professur nach dem Ende der Förderung nachzuweisen.
  • Zuwendungsfähig: Personalausgaben für die Berufenen sowie gegebenenfalls nichtwissenschaftliches Personal, Dienstreisen (auch Konferenzen), Sachkosten (z.B. Literatur, Untersuchungsmaterialien, Gegenstände, andere notwendige Investitionen), Verwaltungsausgaben (pauschal max. 15% der Personalausgaben, oder spitz abgerechnet)

Wo sind Beispiele für Abschlussberichte für das Förderformat der wissenschaftlichen Nachwuchsgruppe zu finden?

Das allgemeine Förderformat "Nachwuchsgruppen" wird bereits in der Förderlandschaft, insbesondere beim BMAS, eingesetzt, beispielsweise durch das FIS (Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung) im Bereich der Sozialpolitikforschung. Eine Auflistung der dort ausgewählten und geförderten Nachwuchsgruppen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.fis-netzwerk.de/gefoerderte-projekte/nachwuchsgruppen#c1093

Abschlussberichte von geförderten Projekten werden in der Regel bei der TIB veröffentlicht; hier können Sie ebenfalls nach Beispielen recherchieren: https://www.tib.eu/de/ 

Wo sind Beispiele für bereits geförderte Förderformate zu finden?

Unter dem Punkt geförderte Vorhaben sind die Vorhaben zu finden, welche in der ersten Förderbekanntmachung bewilligt wurden. Dort finden Sie Steckbriefe zu Forschungsprojekten, Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren. 

Administrative Fragen

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Spezifikation:

  • Freie und öffentliche Einrichtungen
  • Universitäten
  • Forschungseinrichtungen
  • Bildungsträger
  • Verbände
  • Körperschaften

Eingetragene Vereine (e.V.) können unter "freie Einrichtungen" im Sinne einer "freien Trägerschaft" fallen. 

Können Unternehmen eingebunden werden?

Unternehmen können sich als assoziierte Partner (ohne direkte Förderung) am Projekt beteiligen. Alternativ kommt bei inhaltlicher Passfähigkeit und klar abgrenzbarer Aufgabenstellung eine Einbindung in Form eines Unterauftrags in Frage. Unteraufträge können Sie im Finanzierungsplan zur Interessenbekundung in der Kategorie "2.2.2 Sonstige Sachausgaben" veranschlagen.  

In welcher Höhe wird der Anteil der Eigenmittel erwartet?

Eine pauschale Festlegung der Höhe des Eigenanteils ist aufgrund der verschiedenen Förderformate und der unterschiedlichen Möglichkeiten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht möglich. Es muss ein angemessener, der Leistungsfähigkeit des Antragstellers entsprechender Eigenanteil eingebracht werden. Wir erwarten eine entsprechende Darstellung im Rahmen der Interessenbekundung. 

Der Nachweis über die Erbringung des Eigenanteils kann über verschiedene Wege erfolgen. Im Rahmen des Förderformats der Nachwuchsgruppen wäre es beispielsweise denkbar, im Finanzierungsplan einen angemessenen Eigenanteil durch die Beteiligung von wissenschaftlichem oder nichtwissenschaftlichem Hochschulpersonal zwecks Einbindung der Nachwuchsgruppe in die bestehenden Instituts- oder Hochschulstrukturen auszuweisen.  

Wie lauten die ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­Kriterien für eine "angemessene Eigenbeteiligung der antragstellenden Institution an der Begleitung und Finanzierung der wissenschaftlichen Nachwuchsgruppe"?

Es gibt keine harten Kriterien, die einen Ausschluss aus der Förderung bedingen. Es muss ein angemessener, der Leistungsfähigkeit des Antragstellers entsprechender Eigenanteil eingebracht werden. Wir erwarten eine entsprechende Darstellung im Rahmen der Interessenbekundung. Der Nachweis über die Erbringung des Eigenanteils kann über verschiedene Wege erfolgen: Im Rahmen des Förderformats der Nachwuchsgruppen wäre es beispielsweise denkbar, im Finanzierungsplan einen angemessenen Eigenanteil durch die Beteiligung von wissenschaftlichem oder nichtwissenschaftlichem Hochschulpersonal zwecks Einbindung der Nachwuchsgruppe in die bestehenden Instituts- oder Hochschulstrukturen auszuweisen. Ähnlich können Sie auch die Thematik der Begleitung der wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen verargumentieren (z.B. Unterstützung bei Projektplanung bzw. -überwachung, Bereitstellung von Ressourcen am Institut oder erfahrenen Ansprechpersonen). Wir sehen vor, positiv bewertete Interessenbekundungen entsprechend lösungsorientiert zu beraten, um im zweiten Schritt tragfähige Vollanträge zu erhalten.  

Bekommen Hochschulen 20% Projektpauschale?

In diesem Förderprogramm ist kein pauschaler Zuschlag von 20% (sogenannte Projektpauschale) zur Deckung der durch das jeweilige Forschungsprojekt verursachten indirekten Projektausgaben vorgesehen. Im vorliegenden Fall werden Verwaltungsausgaben gesondert im Finanzierungsplan mit angegeben. Die Verwaltungsausgaben können spitz veranschlagt und abgerechnet oder im Rahmen einer Verwaltungsausgabenpauschale beantragt und abgerechnet werden.  

Sind die Förderformate kombinierbar?

Sie können unterschiedliche Förderformate kombinieren. In diesem Fall sind separate Anträge für jedes Förderformat zu erstellen. Verweisen Sie dabei bitte in den Formularen für die Interessenbekundung auf das jeweils andere Vorhaben. Im Begutachtungsprozess wird dies Berücksichtigung finden. Es ist aber möglich, dass der wissenschaftliche Beirat in seiner fachlichen Bewertung Ihrem Vorschlag der Kombination von Förderformaten nicht folgt.

Sollten mehrere, von einer antragstellenden Einrichtung eingereichten Förderanträge voneinander abhängig sein, d.h. eine Förderung nur bei Annahme aller gleichzeitig eingereichten (kombinierten) Förderanträge angestrebt werden, so ist darauf in den Interessenbekundungen ebenfalls zu verweisen. 

Wie viele Forschungsprojekte werden ausgewählt?

Die Anzahl der Forschungsprojekte ist abhängig von der Anzahl positiv bewerteter Interessenbekundungen sowie dem durch die Interessenten avisierten Finanzierungsbedarf der einzelnen Projekte. Eine Festlegung einer konkreten Anzahl je Handlungsfeld existiert nicht. Die Auswahl der Projekte soll sich in erster Linie an der inhaltlichen Qualität und der Passfähigkeit mit den politischen Förderzielen orientieren.  

Wie unterscheidet sich Punkt 3 in der Interessenbekundung (Expertise und Eignung der Institution, des Partnerverbundes und der leitenden Person des Vorhabens) von Punkt 3 als Anlage (relevante wissenschaftliche Arbeiten) der antragstellenden Institution beziehungsweise des Verbunds der letzten fünf Jahre?

Relevante Qualifikationen und Forschungsarbeiten sollten in der Interessenbekundung unter Punkt 3 kurz und bündig beschrieben werden. Die Anlage kann dies näher erläutern und sollte eine Referenzliste mit den entsprechenden Veröffentlichungen enthalten. Mit Veröffentlichungen sind für den Antrag relevante Publikationen in nationalen und/oder internationalen Journals gemeint. Weiterhin sind bei relevanten abgeschlossenen oder laufenden Projekten Quellenangaben bspw. zu Webseiten oder Konferenzbeiträgen in der Anlage möglich.  

In welchem Zeitraum soll der Starttermin für die Fördervorhaben der 1. Bekanntmachung liegen?

Die Förderung von Projekten, die im Rahmen der Begutachtung durch den unabhängigen wissenschaftlichen Beirat als förderfähig ausgewählt wurden, kann voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2023 beginnen. Ein Projektstart kann sich aufgrund bilateraler Absprachen oder Stellenbesetzungen verzögern. Bitte planen Sie keinen allzu maßgeblichen Versatz, da z.B. die Nachwuchsgruppe zusammenarbeiten soll und die Gesamtprojektlaufzeit nicht beliebig verlängert werden kann. Die Stiftungsprofessuren sollen voraussichtlich im Frühjahr 2025 beginnen.  

Bekanntmachungen

Wann erfolgt die nächste Bekanntmachung?

Die nächsten Handlungsfelder werden erst in mehreren Monaten im Rahmen einer erneuten Bekanntmachung adressiert werden. Aufgrund der umfangreichen Abläufe von Veröffentlichung einer Bekanntmachung, über eine angemessene Einreichungsfrist bis hin zum Begutachtungsverfahren und dann dem eigentlichen Prozess der Bewilligung müssen Sie in der Regel im Fördergeschäft von einem Versatz von mindestens einem halben Jahr von der Veröffentlichung einer Bekanntmachung bis hin zum Bewilligungszeitpunkt rechnen. 

Zu welchen Handlungsfeldern konnten Interessensbekundungen eingereicht werden?

Zu den fünf Handlungsfeldern der Förderrichtlinie werden sukzessive Bekanntmachungen veröffentlicht. Es handelt sich jeweils um ein zweistufiges Antragsverfahren. Zuletzt konnten Interessenbekundungen für die Bekanntmachung vom 10.10.2022 eingereicht werden. Adressiert wurden hier die Handlungsfelder "COVID-19-Pandemie", sowie "Prävention im Betrieb". Die Frist zur Einreichung der Vollanträge endete am 20.06.2023. 

Zu welchen Themenfeldern werden Bekanntmachungen folgen?

Die Einreichung für Anträge in den Themenfeldern „COVID-19-Pandemie“ sowie „Prävention im Betrieb“ sind bereit abgeschlossen. Offene Themen für zukünftige Bekanntmachungen sind:

  • Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung
  • Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken vermeiden
  • Mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln. 

Anträge 

Welche Detailtiefe bei der Methodik und welche zusätzlichen Belege sind für die Interessenbekundung angemessen, welche für die Vollantragstellung?

In der Interessenbekundung sollten methodische Ansätze für den wissenschaftlichen Beirat nachvollziehbar dargestellt werden, aber einige Details werden oftmals erst bei der Vollantragstellung benötigt. Beispielweise sollten für ein Projekt, dass eine Befragung einschließt, in der Interessenbekundungen Eckdaten wie Stichprobengrößen benannt werden, Angaben zur statistischen Power dagegen sind erst im Vollantrag zu machen. Geplante Kooperationen oder Unternehmenszugänge sollten in der Interessenbekundung beschrieben werden, Belege in Form eines Letter of Intent sind dagegen erst mit dem Vollantrag einzureichen. 

Wie und bis wann können Interessenbekundungen eingereicht werden?

Aktuell können keine Interessensbekundungen eingereicht werden

Die Einreichung von Interessenbekundungen für die erste Förderbekanntmachung war bis zum 31.01.2023 möglich. 

An welchen Stellen sind im Finanzierungsplan Zuwendungen, Ausgaben und Eigenmittel einzutragen?

Die zuwendungsfähigen Ausgaben setzen sich aus Zuwendungen und Eigenmittel zusammen. Auf den Seiten 2 bis 4 sind alle (zuwendungsfähigen) Ausgaben einzutragen. Da es sich um Ausgaben handelt, können diese Beträge auch die maximale Zuwendungssumme, zum Beispiel 300.000 € bei Förderprojekten, übersteigen. Auf der Seite 5 des Finanzierungsplans werden die Einnahmen eingetragen, wobei die Höhe der Zuwendungen an dieser Stelle die maximale Zuwendungssumme nicht übersteigen darf. Die Summe der Zuwendungen und der Eigenmittel muss sich mit der Höhe der Gesamtausgaben decken. Eine entsprechende Zusammenfassung findet sich auf Seite 6 des Finanzierungsplans.  

Wie können Verwaltungsausgaben angesetzt werden?

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen können Verwaltungsausgaben spitz veranschlagt und abgerechnet werden, sofern die antragstellende Einrichtung eine entsprechende sachgerechte Ermittlung vorlegen kann. Alternativ kann eine Verwaltungsausgabenpauschale angesetzt werden. Dieser pauschale Zuschlag kann bis zu 15% der Gesamtsumme der für das Vorhaben angesetzten Personalausgaben betragen. Die Einrichtung hat hier darzulegen, dass die Verwaltungs- bzw. Infrastrukturausgaben den Umfang der angesetzten Pauschale nicht unterschreiten.  

Können Honorare für Expertinnen und Experten beantragt werden und wie sind diese im Finanzierungsplan abzubilden?

Honorare können in Form von Unteraufträgen abgebildet werden. Die Notwendigkeit der Honorare ist fachlich zu begründen. Unteraufträge können Sie im Finanzierungsplan zur Interessenbekundung in der Kategorie "2.2.2 Sonstige Sachausgaben" veranschlagen. 

Wohin kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?

Für administrative Fragen zum FoGA-Programm wenden Sie sich bitte an:

Rica Franz
VDI Technologiezentrum
Tel. 030 275950 6619
franz@vdi.de

Fachliche Fragen beantworten wir gern per E-Mail. Bitte schreiben Sie an foga@baua.bund.de.