FAQ
Allgemeine Fragen
Wird es eine weitere Förderbekanntmachung geben?
Eine weitere Bekanntmachung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.
Wo sind Beispiele für bereits geförderte Förderformate zu finden?
Unter dem Punkt geförderte Vorhaben sind die Vorhaben zu finden, welche in der ersten Förderbekanntmachung bewilligt wurden. Dort finden Sie Steckbriefe zu Forschungsprojekten, Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren.
Wohin kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?
Für administrative Fragen zum FoGA-Programm wenden Sie sich bitte an:
Rica Franz
VDI Technologiezentrum
Tel. 030 275950 6619
franz@vdi.de
Fachliche Fragen beantworten wir gern per E-Mail. Bitte schreiben Sie an foga@baua.bund.de .
Welche Eckdaten gelten für die Förderung von Forschungsprojekten?
Für Forschungsprojekte gilt:
- Laufzeit der Vorhaben: bis zu drei Jahre
- Zuwendungssumme: maximal 350.000 € für das Gesamtkonsortium für drei Jahre Laufzeit
- Zuwendungsfähig: Wissenschaftliches Personal, Sach- und Reisemittel, Gebühren zur Nutzung von Sekundärdaten, vorhabenbezogene Investitionen, Verwaltungsausgaben (pauschal max. 15% der Personalausgaben, oder spitz abgerechnet)
Welche Eckdaten gelten für die Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen?
Für Nachwuchsgruppen gilt:
- Laufzeit der Vorhaben: in der Regel drei Jahre, Antrag auf Laufzeitverlängerung um bis zu zwei Jahre möglich
- Zuwendungssumme: maximal 350.000 € jährlich, also 1.050.000 € für drei Jahre Laufzeit
- Die zu fördernden Nachwuchsgruppen sollen in der Regel aus einer Postdoc- und bis zu zwei Stellen für Promovierende bestehen
- Zuwendungsfähig: Personalausgaben für die Promovierenden, Postdocs sowie gegebenenfalls nichtwissenschaftliches Personal, Dienstreisen (auch Konferenzen), Sachkosten (z.B. Literatur, Untersuchungsmaterialien, Gegenstände, andere notwendige Investitionen), Verwaltungsausgaben (pauschal max. 15% der Personalausgaben, oder spitz abgerechnet)
Welche Eckdaten gelten für die Förderung von Stiftungsprofessuren?
Für Stiftungsprofessuren gilt:
- Laufzeit der Vorhaben: in der Regel fünf Jahre, mit Laufzeitbeginn spätestens im Frühjahr 2025
- Zuwendungssumme: maximal 300.000 € jährlich, also 1.500.000 € für die Gesamtlaufzeit
- Besondere Fördervoraussetzung: Die Anschlussfinanzierung muss gesichert sein. Nach positiver Rückmeldung auf die Interessenbekundung und vor verbindlicher Antragstellung ist die mindestens fünfjährige Weiterfinanzierung der Professur nach dem Ende der Förderung nachzuweisen.
- Zuwendungsfähig: Personalausgaben für die Berufenen sowie gegebenenfalls nichtwissenschaftliches Personal, Dienstreisen (auch Konferenzen), Sachkosten (z.B. Literatur, Untersuchungsmaterialien, Gegenstände, andere notwendige Investitionen), Verwaltungsausgaben (pauschal max. 15% der Personalausgaben, oder spitz abgerechnet)
Wo sind Beispiele für Abschlussberichte für das Förderformat der wissenschaftlichen Nachwuchsgruppe zu finden?
Das allgemeine Förderformat "Nachwuchsgruppen" wird bereits in der Förderlandschaft, insbesondere beim BMAS, eingesetzt, beispielsweise durch das FIS (Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung) im Bereich der Sozialpolitikforschung. Eine Auflistung der dort ausgewählten und geförderten Nachwuchsgruppen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.fis-netzwerk.de/gefoerderte-projekte/nachwuchsgruppen#c1093
Abschlussberichte von geförderten Projekten werden in der Regel bei der TIB veröffentlicht; hier können Sie ebenfalls nach Beispielen recherchieren: https://www.tib.eu/de/
Administrative Fragen
Wer war antragsberechtigt?
Antragsberechtigt waren juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Spezifikation:
- Freie und öffentliche Einrichtungen
- Universitäten
- Forschungseinrichtungen
- Bildungsträger
- Verbände
- Körperschaften
Eingetragene Vereine (e.V.) können unter "freie Einrichtungen" im Sinne einer "freien Trägerschaft" fallen.
Welche Forschungsprojekte wurden ausgewählt?
Die ausgewählten Vorhaben sind unter dem Punkt geförderte Vorhaben zu finden.
Bekanntmachungen
Wann erfolgte die Veröffentlichung der beiden beendeten Förderbekanntmachung?
Die 1. Förderbekanntmachung wurde am 06.10.2022 und die 2. Förderbekanntmachung am 14.06.2024 veröffentlicht.
Zu welchen Handlungsfeldern konnten Interessensbekundungen eingereicht werden?
Zu den fünf Handlungsfeldern der Förderrichtlinie wurden insgesamt zwei Bekanntmachungen veröffentlicht. Das Antragsverfahren war jeweils zweistufig. Alle Handlungsfelder sind abgeschlossen. Es können keine Interessenbekundungen mehr eingereicht werden.